MITGLIEDSCHAFT
Mitglieder der GAA können
werden: |
Familien, Einzelpersonen, Betriebe u. sonstige
Einrichtungen, wenn dies mindestens 1 Hauptanschluss beantragen. |
Bei Austritt aus der GAA durch persönliche Gründe
( Umzug usw. ) hat das Mitglied keinerlei Rechtsanspruch auf |
Rückzahlung von geleisteten Anteilen jeglicher
Art. |
Eine Übertragung der Mitgliedschaft auf einen
evtl. neuen Teilnehmer in der gleichen Wohnung bei Umzug ist möglich
und |
sollte angestrebt werden. |
Die finanzielle Einigung erfolgt zwischen
Mitglied u. Nachfolger. |
Der Ausschluss aus der GAA ist generell durch
den einfachen Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung möglich, |
wenn grobe Verletzungen gegen die Interessen der
GAA und diesem Vertrag vorliegen ( Eltern haften für ihre
Kinder). |
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
geleisteter Beiträge und Anteile. |
Mit dem Ausschluss verliert das Mitglied das
Recht auf Nutzung des Antennenanschlusses. |
Das Mitglied hat das Recht auf Anhörung in der
Mitgliederversammlung |
Rechte und Pflichten der GAA |
Bereitstellung von hochwertigen Rundfunk- u.
Fernsehprogrammen, einschließlich Satellitenprogrammen,
entsprechend den |
technischen Möglichkeiten in Abhängigkeit von
Wetterlage bzw. Empfangsbedingungen. |
Finanzverwaltung der GAA entsprechend dem
Sparsamkeitsprinzip. |
Überwachung der Anlage. |
Der Vorstand und dessen Vertreter haben das
Recht, Kontrollen im Anschlussbereich der Anlage der Mitglieder
durchzuführen, um den Zustand der Anlage zu überprüfen
oder Verstösse festzustellen. |
Auszug aus Statut |
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